Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Übersichtliche Zusammenfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeitsbeschreibungen
Einteilung von ähnlichen oder deckungsgleichen Tätigkeitsbeschreibungen in Einheiten bzw. Gruppen
Ziel: Schaffung einer tätigkeitsbezogenen und vor allem gefährdungsorientierten Analysestruktur
Gefährdungsbeurteilung umfasst drei Abschnitte:
- Arbeitsbereichsbezogen: umfasst ähnelnde Arbeitsplatzbereiche mit gleichartigen Tätigkeiten
- Tätigkeitsbezogen: umfasst einzelne Tätigkeiten unabhängig von Arbeitsbereichen
- Personenbezogen: umfasst konkrete Personengruppen, die besonders gefährdet sind bzw. sein können
Gefährdungen ermitteln
Sichtung aller Dokumente, um Informationen zu möglichen Gefährdungen zu gewinnen, z.B. durch Unterlagen über Krankheitsstände
Erhebung der Daten mit Hilfe von drei verschiedenen Methoden einzeln oder in Kombination:
- Mitarbeiterbefragung in Form eines tablet-basierten und bewährten Fragebogens
- Beobachtung (der entsprechenden Tätigkeit) sowie Beobachtungsinterviews durch geschultes Personal
- Analyseworkshops
Gefährdungen beurteilen
Sofortige Verfügbarkeit der aussagekräftigen Auswertungen und Analysen
Beurteilung kann auf drei unterschiedlichen Grundlagen basieren:
- Vergleich der erhobenen Daten mit Schwellenwerten
- Beurteilung mit Hilfe von empirischen Vergleichswerten oder branchenspezifischen Kennzahlen
- Diskussion der erhobenen Daten in einem Workshop
Maßnahmen festlegen
Ableitung erforderlicher Maßnahmen aus festgestellten Gefährdungen
Dokumentation ist oberstes Gebot, weshalb die Begleitung durch einen Verantwortlichen unerlässlich ist
Konkrete Empfehlungen zur Identifikation von individuellen, auf das Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmen
Maßnahmen durchführen
Zeitnahe und geordnete Umsetzung der Maßnahmen, welche entsprechend ihrer Dringlichkeit schrittweise realisiert werden
Einbezug der Mitarbeiter in die Definition der Ziele und Umsetzung der Maßnahmen
Dokumentation von Fristen und Terminen sowie Verantwortlichkeiten
Wirksamkeit überprüfen
Prüfung, ob alle Termine fristgerecht eingehalten wurden und die Umsetzung erfolgreich war
Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme auf drei verschiedene Arten:
- Befragung der Beschäftigten in einem Workshop
- Objektive Einschätzungen zur Wirksamkeit der Maßnahmen durch interne oder externe Personen mittels Befragungen oder Beobachtungen
- Schriftliche Mitarbeiterbefragungen, womit auch über den Beratungszeitraum hinaus die Wirksamkeit kontrolliert werden kann
Wurde die Gefährdung nun nicht beseitigt oder sollte eine neue Belastungssituation entstanden sein, müssen die vorangegangenen Schritte wiederholt werden
Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Regelmäßige Kontrolle, ob die Maßnahmen und die Beurteilung immer noch aktuell sind
Gute Beobachtung nötig, um die Anzeichen für eine neuerliche Kontrolle zu erkennen
Mögliche Anzeichen sind z.B. Häufung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, erhöhte Mitarbeiterfluktuation oder auch ein erhöhter Krankenstand
Möglichkeit für Unternehmen, die Gefährdungsbeurteilung in das betriebliche Arbeitsschutzmanagement aufzunehmen und durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen mit Hilfe des bereits implementierten Geräts eine ausgezeichnete Arbeitsumgebung zu schaffen